Vertragsbedingungen der Wehrle&Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG 

SKILL GURU 

Stand: 01.04.2019 

  1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Zurverfügungstellung von Software im SaaS-Betrieb (Software as a Service) durch die Firma Wehrle&Johnson IT-Systemhaus GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel-Str. 1588677 Markdorf (nachfolgend „W&J“ genannt), in Bezug auf 

die von WJ im SaaS-Betrieb zur Verfügung gestellte Software „Skill Guru“ (nachfolgend „Skill Guru“ genannt), dem ELearning-System für mobiles Lernen. 

  1. Vertragsschluss

2.1 Von W&J dem Kunden vorvertraglich überlassene Produkte sowie Vorschläge, Testprogramme und Konzepte sind geistiges Eigentum von W&J und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzwerden. 

2.2 Angebote von W&J sind freibleibend und auf einen Zeitraum von 3 Monaten nach Zugang befristet. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung per E-Mail durch W&J bzw. der Unterschriftenleistung durch beide Vertragspartner zu Stande. 

2.3 Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird W&J den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbundewerden. 

2.4 Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von W&J Kostenvoranschläge oder Aufwandschätzungen übermittelt werden, sind diese nur verbindlich, sofern dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich in Textform bestätigt wird. 

2.5 Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind, soweit nicht ausdrücklich durch W&J bestätigt, keine Beschaffenheitsvereinbarungen. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch W&J in Textform bestätigt werden. 

2.6 Garantien bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch die Geschäftsleitung von W&J. 

  1. Leistungserbringung

3.1 Der Funktionsumfang von Skill Guru ergibt sich aus den Veröffentlichungen unter https://www.skillguru.de . Soweit W&J andere Leistungen erbringt, ergibt sich der Leistungsumfang ebenfalls aus den jeweiligen Internetveröffentlichungen. 

3.2 Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung, soweit vertraglich vereinbart, nach Vorgaben des Kunden geplant. Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter von W&J oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 

3.3 Der Kunde trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Projekt- und Erfolgsverantwortung. W&J erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. Der Kunde verantwortet auch alle Maßnahmen zur IT-Sicherheit mit Ausnahme der Leistungen, die von W&J erbracht werden. 

3.4 Soweit W&J bzw. ihre Mitarbeiter über den Rahmen des abgeschlossenen Vertrages hinaus unentgeltliche Leistungen erbringen, geschieht dies kulanzhalber und führt nicht zu einer Erweiterung der vertraglichen Leistungen und Pflichten. 

3.5 W&J bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. W&J kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. 

3.6 Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen W&J und Kunde wird hierdurch nicht begründet. 

3.8 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von W&J. 

3.7 Feste Leistungstermine sind ausschließlich in Schriftform zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass W&J die Leistungen seiner jeweiligen Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

  1. Nutzungsrechte

4.1. W&J räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Gültigkeit des Vertrages begrenztes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes sowie nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von W&J übertragbares Nutzungsrecht ein, Skill Guru in dem im Vertrag dargelegten Funktionsumfang für die Zwecke des Kunden zu nutzen. 

4.2 Wird Skill Guru dem Kunden lediglich für Demonstrations- und Testzwecke zur Nutzung überlassen, so wird das einfache Nutzungsrecht nur für die Zeit der vereinbarten Test- oder Demonstrationszeit, maximal vier Wochen ab Bereitstellung, eingeräumt. Technische Schutzvorrichtungen dürfen nicht umgangen werden. 

4.3 Entwickelt W&J ein spezielles Feature auf Wunsch und in Absprache mit einem Kunden, so verbleibt auch dieses im Eigentum von W&J. Bezüglich dieses speziellen Features räumt W&J dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Gültigkeit des Vertrages begrenztes, inhaltlich und räumlich unbeschränktes sowie nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von W&J übertragbares Nutzungsrecht ein. 

4.4 Soweit W&J während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von Skill Guru bereitstellt, so gilt das vorstehende einfache Nutzungsrecht des Kunden für diese in gleicher Weise. Führt W&J eine neue Version von Skill Guru ein oder ein Update oder Upgrade durch, so räumt der Kunde W&J eine geeignete Zugriffsmöglichkeit auf das ihm zur Nutzung überlassene Skill Guru E-Learning-System ein, um W&J den entsprechenden Ein- und/oder Ausbau von Funktionen zu ermöglichen. W&J ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder im Vertrag abweichend vereinbart wurde. 

4.5 Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, das Skill Guru E-Learning-System oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. 

4.6 Die dem Kunden durch W&J eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch mit dem Vertragsende. 

4.7 Eine Übertragung des Quellprogramms findet nicht statt und es besteht kein Recht des Kunden auf Herausgabe des Programmcodes. 

  1. Hosting

5.1 W&J erbringt mit dem Skill Guru E-Learning-System für den Kunden Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet (Hosting). Hierzu stellt W&J dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Das Hosting erfolgt ggf in einem Rechenzentrum eines Dritten.  

Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß, ablegen. 

5.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von W&J bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von W&J betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist W&J nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet. 

5.3 W&J erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. W&J ist berechtigt, werktags in der Zeit von 18.00 – 08.00 Uhr für insgesamt 15 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen.
Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 

5.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von W&J arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. Es kann maximal auf einen Zeitraum von 14 Tagen auf Datensicherungen zurückgegriffen werden. Die Datensicherung ist keine Archivierung und ersetzt diese nicht. 

5.5 W&J ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, so wird W&J dem Kunden diese mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob und bis wann die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte bis spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat W&J das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. 

Seitenumbruch 

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, Erklärungen, die unmittelbar für und gegen den Kunden wirken, in Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner W&J die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht von W&J geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. W&J darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, es sei denn, diese sind für W&J offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig. 

6.2 Der Kunde teilt W&J jede Veränderung bei den Mitarbeitern und Usern der von W&J zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung von W&J von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 

6.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen von W&J gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 

6.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle W&J übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Skill Guru sichergestellt ist. 

6.6 W&J als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher schließen eine Auftragsverarbeitungvereinbarung (AVV) nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 EU-DSGVO, um die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten in den von W&J betriebenen Systemen sicherzustellen. Es obliegt dem Kunden als Verantwortlichem i.S.d. Art. 24 EUDSGVO, nur solche personenbezogenen Daten zum Gegenstand der Verarbeitung durch W&J-Systeme zu machen, deren rechtmäßige Erhebung nach Maßgabe des Art. 6 DSGVO gewährleistet ist. Der Kunde stellt unter anderem sicher, dass es durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den von W&J betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für W&J kommt. Soweit Forderungen gegenüber W&J aufgrund eines Verstoßes hiergegen gestellt werden, wird der Kunde W&J von allen Ansprüchen freistellen. Entstehen W&J Schäden durch eine Nichtbeachtung des Vorgenannten, sind diese vom Kunden zu ersetzen. 

Seitenumbruch 

 

6.7 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt W&J von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 

6.8 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist W&J berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Dies gilt auch bei Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen W&J auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung über das Internet der auf dem Server abgelegten Inhalte. W&J wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

6.9 Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von W&J oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von W&J abgelegten Daten nicht gefährden oder beeinträchtigen. Ist dies hingegen der Fall, so kann W&J diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist W&J auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. W&J wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

6.10 Für den Zugriff auf sein Skill Guru System erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von W&J ein neues Passwort zugeteilt. W&J ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

6.11 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der W&J das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu vervielfältigen, übermitteln und zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 

6.12 Der Kunde darf die von W&J zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht bzw. nicht ohne vorherige Zustimmung in Schriftform von W&J zur Nutzung überlassen. 

6.13 Der Kunde erkennt an, dass das Skill Guru E-Learning-System samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von W&J. Eine Übertragung der Quellprogramme findet nicht statt. 

Seitenumbruch 

 

6.14 Der Kunde hat Störungen unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen in Textform innerhalb von 24 Stunden zu melden. 

Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 

6.15 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die von W&J erteilten Hinweise befolgen. 

6.16 W&J kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands auf Basis seiner aktuellen Preisliste verlangen, soweit 

  1. a)W&Jaufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem 

Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

  1. b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist

oder 

  1. c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
  2. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung der von W&J erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. 

7.2 W&J ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. W&J wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. 

Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. W&J wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

7.3 Softwarepflege, die über eine angemessene Störungsbeseitigung oder die im Ermessen von W&J liegende Durchführung 

gelegentlicher Updates hinausgeht, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die permanente Aktualisierung der Software ist ohne ausdrückliche Vereinbarung im Preis nicht inbegriffen. Eine entsprechende Softwarepflege kann in einem separaten Pflegevertrag zwischen W&J und dem Kunden in Textform vereinbart werden. 

Seitenumbruch 

 

7.4 Serviceleistungen (wie beispielsweise die Anpassung eines Features für einen Kunden), Beratungen und Schulungen, die über eine einstündige Webpräsentation hinausgehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Solche Dienstleistungen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung im Preis nicht inbegriffen. Ein entsprechender Dienstvertrag kann zwischen W&J und dem Kunden in Textform vereinbart werden. 

7.5 W&J ist zur monatlichen Rechnungstellung befugt. Die Rechnungen werden in Textform elektronisch versandt. 

7.6 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von W&J erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. W&J wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

7.7 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. 

7.8 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit W&J beruht, nicht geltend machen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von W&J ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 

7.9 Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, so gilt für Entgeltforderungen von W&J ein Zinssatz in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 

7.10 Die Erbringung der Leistungen durch W&J ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann W&J das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

  1. Störungen bei der Leistungserbringung

8.1 Wenn eine Ursache, die W&J nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Leistungserbringung beeinträchtigt („Störung“), kann sich die Leistungserbringung um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase, verschieben. W&J unterrichtet den Kunden über eine in ihrem Bereich aufgetretene Störung und die voraussichtliche Dauer der Störung. 

8.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann W&J auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

8.3 Erbringt W&J die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen, die Vergütung zu mindern oder, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. 

8.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt W&J dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von W&J bleiben unberührt. 

  1. Abtretung von Rechten

9.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von W&J abtreten. 

9.2 W&J ist berechtigt, sämtliche ihr aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. W&J wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. 

9.3 W&J ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet W&J weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung von W&J an. 

  1. Vertraulichkeit und Obhutspflichten

10.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren, und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 

10.2 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die auf das Fehlen einer Verschlüsselung zurückzuführen sind, es sei denn, eine Verschlüsselung ist zuvor vereinbart worden. 

10.3 Der Kunde wird seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 

10.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus dem Skill Guru E-Learning-System zu entfernen. 

  1. Haftung

11.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausschließlich nach Ziffer 11. 

11.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von W&J oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von W&J beruhen, haftet W&J unbeschränkt. 

11.3 Für Mängel bezüglich des Hostings, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet W&J nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat. 

11.4 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet W&J unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. 

Seitenumbruch 

 

11.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet W&J nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von vertragswesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung  

auf solche Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt, und zwar maximal auf 10.000,00 EUR. 

11.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

11.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von W&J. 

11.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

  1. Höhere Gewalt

12.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, 

Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von W&J nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung, einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase, von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. 

12.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Vertragspartner zur Kündigung berechtigt. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht. 

  1. Schutzrechte Dritter

13.1 W&J hat geprüft, dass das dem Kunden zur Nutzung überlassene Skill Guru E-Learning-System zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. 

13.2 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von W&J an dem Skill Guru E-Learning-System nicht beseitigen. W&J stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten an einem von W&J zur Nutzung überlassenen Produkt in seiner vertragsgemäßen Fassung frei. Dies setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform von W&J das Skill Guru E-Learning-System mit Fremdsoftware verbunden und in keinem Fall bestimmungswidrig genutzt haben. 

Seitenumbruch 

 

13.3 Der Kunde wird W&J unverzüglich und in Textform davon unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter durch ein von W&J zur Nutzung überlassenes Produkt hingewiesen wird. W&J ist aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Änderungen an dem Kunden zur Nutzung überlassenen Skill Guru E-Learning-System durchzuführen. Der Kunde räumt W&J hierzu eine geeignete 

Zugriffsmöglichkeit auf das ihm zur Nutzung überlassene Skill Guru E-Learning-System ein. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. 

  1. Zustellungen

Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adresse/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die von dem anderen Vertragspartner genannte oder aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist. 

  1. Rangregelung

Bei der Auslegung des Vertrages gelten die folgenden Dokumente in der genannten Reihenfolge: 

  1. a) Der Vertrag nebst Anlagen und/oder das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung vonW&J,
  2. b) diese Vertragsbedingungen,
  3. c) die Regelungen des BGB und HGB,
  4. d) weitere gesetzliche Regelungen.

Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vereinbarung Vorrang vor der älteren. 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

16.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus ihrem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen, Hannover als Gerichtsstand vereinbart. 

  1. Allgemeine Vertragsbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragspartnern nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen. 

17.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen bestehen. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.